Verbot des Feueranzündens – Verordnung der BH Klagenfurt-Land

Derzeit wird seitens der BH Klagenfurt-Land und des Bezirksfeuerwehrkommandos Klagenfurt-Land auf die erhöhte Waldbrandgefahr hingewiesen. Zu diesem zwecke wurde heute seitens der BH das „Verbot des Feueranzündens“ verordnet. Details siehe Verordnung